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Bezahlen im Internet.

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5. HBCI - "Home Banking Computer Interface"

5.1 Was ist Homebanking?

Hierbei stellt der Kunde mittels seines PCs (oder anderer intelligenter Endgeräte, z. B. einem Komforttelefon oder Set-Top-Box) eine Verbindung zu seinem Kreditinstitut her, um so elektronisch seine Bankgeschäfte abzuwickeln. [HK]

5.2 Die Motivation von HBCI

HBCI ist ein Standard, der 1997 eingeführt wurde. Er regelt die Kommunikation zwischen dem Kundensystem (z. B. PC des Kunden) und dem entsprechenden Bankrechner, damit Homebanking-Transaktionen durchgeführt werden können.

Der HBCI-Standard soll das auch heute noch gebräuchliche Homebanking-Verfahren mittels PIN/TAN ablösen, das kein Standard ist. Bei diesem wird dem Bankrechner bei Verbindungsaufbau eine PIN (Persönliche Identifikations-Nummer) zugesendet, welche auf Gültigkeit überprüft wird. Die eigentliche Transaktion wird dann mit einer nur einmal gültigen TAN (Transaktionsnummer) durchgeführt. Eine Liste solcher TANs erhält der Kunde von der Bank per Briefpost zugestellt.

Da dieses Verfahren jedoch recht fehleranfällig und nicht sehr benutzerfreundlich ist, soll der HBCI-Standard es beerben. Zusätzlich kann HBCI auch zum allgemeinen elektronischen Zahlungsverkehr eingesetzt werden.

5.3 Die technische Funktionsweise

HBCI verwendet den ISO-Zeichensatz 8859 und ist nicht textorientiert, d. h. vom eingesetzten Präsentationsdienst (z. B. CEPT) unabhängig. Die benutzen Transportprotokolle sind einerseits die des klassischen T-Online-Homebankings (ETSI 300 072 ("CEPT") / EHKP / BtxFIF) sowie das bekannte TCP/IP mit PPP-Zugängen. Schnittstelle ist hierbei eine TCP-Socket, bestehend aus IP-Adresse und Portnummer (HBCI-Portnummer: 3000). Zur Datendarstellung wird eine Trennzeichensyntax verwendet, die an das komplexe UN/EDIFACT angelehnt ist. Ihr Vorteil ist, dass Daten nur in der benötigten Länge zu übertragen werden brauchen.

Der Aufbau dieser Syntax ist wie folgt: Ihre kleinsten Komponenten sind die Datenelemente, welche die einzelnen Feldern eines Formular (Segment genannt) darstellen, z. B. Feld für Bankleitzahl. Zusammengehörige Datenelemente werden zu Datenelementgruppen zusammengefasst. Diese wiederum bilden ein HBCI-Segment. Ein solches Segment entspricht i. d. R. einem Geschäftsvorfall (z. B. einer Überweisung). Einem HBCI-Segment vorangestellt wird ein Segmentkopf, der die Art des Geschäftsvorfalles angibt, ein Chiffrierkopf zur Datenverschlüsselung und ein Signaturkopf, der eine eindeutige Referenznummer sowie Informationen über die anzuwendenden Sicherheitsverfahren enthält. Am Ende eines HBCI-Segments stehen dann noch der Signaturabschluss (die elektronische Unterschrift) und der Nachrichtenabschluss. All diese Komponenten zusammen bilden eine HBCI-Nachricht, in welcher auch mehrere Geschäftsvorfälle auf einmal abgewickelt werden können.

Ein wichtiger Aspekt von HBCI ist die Multibankfähigkeit, d. h. die Daten, die zur korrekten Abwicklung eines Geschäftsvorfalles erforderlich sind, werden als Muss-Felder definiert, der Rest als Kann-Felder.


Abb. 7: Der Aufbau einer HBCI-Nachricht

 

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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